Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt 2027. Jetzt die richtigen Schritte unternehmen.
Die Umsetzung in deutsches Recht hat sich verschoben, aber sie kommt. Nutzen Sie die Zeit: Zusammen mit Fachanwalt Dr. Reinhard Möller von Bartsch Rechtsanwälte zeigen wir, was rechtlich schon heute gilt und welche Grundlagen Sie jetzt schaffen sollten. Prüfen Sie im Pflichten-Checker, welche Pflichten Ihr Unternehmen treffen.
In Kooperation mitWie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?
* Neu angekündigter Zeitplan für Deutschland. Vereinfachte Darstellung auf Basis der EU-Richtlinie 2023/970 und der geplanten deutschen Umsetzung (Stand: Oktober 2026). Das deutsche Gesetz liegt noch nicht vor, Details können sich ändern. Keine Rechtsberatung.
Die Umsetzung hat sich verschoben, die Gremien arbeiten weiter daran. Der erste Bericht zum Gender Pay Gap bezieht sich voraussichtlich auf das Jahr 2027, also auf Gehälter, die Sie bald zahlen.
Ein unerklärtes Gefälle über 5 % in einer Arbeitnehmergruppe, das nicht in 6 Monaten beseitigt oder objektiv begründet wird, löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.
Im Streitfall muss das Unternehmen die geschlechtsspezifische Gleichbehandlung nachweisen, nicht die Beschäftigten.
Zwei Experten, zwei Perspektiven: Vergütung und Recht.
Die Richtlinie verlangt gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Dafür brauchen Sie eine belastbare Methodik und ein klares Bild der rechtlichen Anforderungen. Im Webinar bekommen Sie beides aus einer Hand.
Die Grundlagen schaffen
- Funktionsarchitektur: Wie Sie Ihre Stellen logisch und nachvollziehbar ordnen.
- Analytische Stellenbewertung: So stellen Sie gleiche oder gleichwertige Arbeit im Sinne der Richtlinie fest.
- Entgeltgleichheit oder Entgeltgerechtigkeit? Was die Richtlinie verlangt und was darüber hinausgeht.
- Unbereinigtes und bereinigtes Geschlechterentgeltgefälle richtig berechnen und einordnen.
Die rechtlichen Risiken kennen
- Schwebezustand: Was gilt zwischen EU-Richtlinie und deutscher Umsetzung?
- Welche rechtlichen Anforderungen und Risiken für Arbeitgeber schon heute bestehen.
- Die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die mit der Richtlinie kommen: Auskunftsrecht, Beweislast, Berichtspflichten.
- Rechtskonform und compliant: Praxisnahe Tipps für die Umsetzung.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt 2027: Jetzt die richtigen Schritte unternehmen
- 1Wie definiert man gleiche oder gleichwertige Arbeit im Sinne der Richtlinie?
- 2Wie unterscheidet sich Entgeltgleichheit von Entgeltgerechtigkeit?
- 3Was ist eine Funktionsarchitektur, wie macht man eine analytische Stellenbewertung?
- 4Welche wichtigen rechtlichen Änderungen kommen mit der Richtlinie?
- 5Schwebezustand: Was gilt bis zur Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber?
- 6Rechtskonform und compliant: Welche rechtlichen Risiken bestehen für Arbeitgeber schon heute?
- 7Praxisnahe Umsetzungstipps für Ihren Erfolg
Für Geschäftsführung, HR-Leitung, Compensation & Benefits und Personalcontrolling. Ein gemeinsames Webinar von Fair Compensation, Dr. Vogt Consulting und Bartsch Rechtsanwälte. Keine Gehaltsdaten erforderlich. Wer nicht live dabei sein kann, erhält die Aufzeichnung.
Jetzt kostenlos anmelden
Di, 17.11.2026 · 10:00 Uhr · 60 Min.Falls das Formular nicht lädt: Anmeldung in neuem Fenster öffnen.
Dr. Hubert Vogt
Geschäftsführer der Dr. Vogt Consulting GmbH. Berät seit über zehn Jahren Unternehmen zu Vergütung und Entgelttransparenz, begleitet die Fair-Compensation-Zertifizierung mit Great Place to Work® und verantwortet die Fair Compensation Web App.
Dr. Reinhard Möller
Fachanwalt für Arbeitsrecht bei BARTSCH Rechtsanwälte PartG mbB, Karlsruhe. Seit 2001 als Rechtsanwalt tätig, berät Unternehmen und Führungskräfte im Arbeitsrecht, unter anderem zu Vergütungsmodellen und Compliance, und lehrt Arbeitsrecht an mehreren Hochschulen.
Häufige Fragen
Gilt die Richtlinie schon? Deutschland hat doch noch kein Gesetz.
Die EU-Richtlinie 2023/970 hätte bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung plant das Gesetz für Anfang 2027, Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals im Juni 2028 greifen. Der erste Bericht bezieht sich damit auf das Jahr 2027. Was Sie ab Januar zahlen, steht also im ersten Bericht.
Wir haben unter 100 Beschäftigte. Betrifft uns das überhaupt?
Eine Berichtspflicht besteht nicht. Die rechtzeitige Offenlegung des Einstiegsentgelts, das Verbot von Verschwiegenheitspflichten beim Entgelt und das Auskunftsrecht der Beschäftigten gelten aber für Sie, unabhängig von der Unternehmensgröße. Im Webinar klären wir, was das praktisch bedeutet.
Warum sollte ich mich vorbereiten, wenn das Gesetz noch gar nicht da ist?
Weil der erste Bericht voraussichtlich das Jahr 2027 abbildet und eine Funktionsarchitektur mit analytischer Stellenbewertung Monate dauert. Außerdem gelten einzelne Anforderungen schon heute: Dr. Möller erklärt im Webinar, was im Schwebezustand bis zur deutschen Umsetzung rechtlich gilt.
Ist das Webinar eine Rechtsberatung?
Nein. Das Webinar gibt einen fundierten Überblick über die rechtlichen und methodischen Anforderungen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt es nicht, Sie können im Anschluss aber gern Kontakt zu beiden Referenten aufnehmen.
Muss ich für das Webinar Gehaltsdaten bereitstellen?
Nein. Das Webinar arbeitet mit Beispieldaten. Sie benötigen nur einen Browser.
Ich kann am Termin nicht. Gibt es eine Aufzeichnung?
Ja. Alle Angemeldeten erhalten im Anschluss den Link zur Aufzeichnung.